Behandlungskosten

Ein ganz wichtiges Wort zu den Behandlungskosten
Seit 2002 gibt es von den Krankenkassen eine Kassenindikationseinstufung (kurz KIG genannt) die von dem Kieferorthopäden gemacht werden muss, wenn sich das Kind bei uns vorstellt. Es gibt genau 5 Einstufungen. Wichtig ist zu wissen, dass es eine versicherungstechnische Entscheidung seitens der Krankenkasse ist, die nicht immer mit der Entscheidung über eine Behandlungsnotwendigkeit seitens des Kieferorthopäden übereinstimmt. Das bedeutet, wenn es zu einer Behandlung kommen soll die medizinisch gesehen notwendig ist, sagt Ihnen das der Kieferorthopäde. Er klärt Sie über die KIG Einstufung auf. Bei KIG Einstufung 3-5 übernimmt wie unten beschrieben die Krankenkasse einen Teil der Kosten, bei KIG Einstufung 1-2 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nichts von den Kosten. Hierfür greift eventuell eine bereits bestehende Zusatzversicherung. Wichtig: sollten Sie sich bei uns vorstellen, ist der Gang zu einer Zusatzversicherung bereits zu spät. Diese Versicherung muss im Vorfeld abgeschlossen sein. Für die Beratung darüber wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsvertreter.
Für den Versicherungsstatus ist jeder Patient allein verantwortlich.
Sollte ihr Kind gesetzlich krankenversichert sein und fällt in den sogenannten KIG Bereich (3-5), zahlt die Krankenkasse zunächst 80% der Behandlungskosten.
Die 20% der Kosten übernehmen Sie, die quartalsweise auf Sie zukommen.
Wichtig ist dabei, dass Sie alle Rechnungen aufbewahren damit Sie am Ende der gesamten Behandlung die 20% Behandlungskosten zurück erstattet bekommen.
Das aber gilt nur wenn die Behandlung erfolgreich und nicht unter- oder abgebrochen wird.
Dann gibt es noch sogenannte Mehrkosten:
Diese Kosten werden leider nicht von der Krankenkasse erstattet, da manche Materialien wie z.B. die Zahnbögen, wichtige Bracketumfeldversiegelungen oder individuelle Brackets nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse sind. Sie fallen somit privat an, meistens aber erst bei der festsitzenden Apparatur, da wir mit den neuesten Methoden und besten Materialien arbeiten, damit wir ein perfektes Ergebnis erreichen können.Die gesetzlichen Krankenkassen werden nur die wirtschaftlich, ausreichend  und zweckmäßigen Behandlungsmaterialen bezahlen, damit sind viele Materialien ausgeschlossen mit denen wir schneller, sicherer, erfolgreicher und vor allem auch schmerzärmer behandeln können.
Natürlich wird alles vorher genau erklärt und besprochen.
Außerdem kann man die Mehrkosten über die Jahre mit Raten bezahlen, so dass nur kleine Rechnungen anfallen.