Behandlungskosten bei einer Behandlung bei Erwachsenen

Die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen ist eine reine Privatleistung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur bis zum vollendeten 18.Lebensjahr. Eine Ausnahme der Kostenübernahme besteht nur bei einer Korrektur der Zähne in Verbindung mit einem chirurgischen Eingriff (siehe Erklärungen).
Die Kosten richten sich ganz nach Schwierigkeit und Art der Behandlung bzw. nach Materialauswahl und Behandlungsart, wie zum Beispiel von außen eine festsitzende Zahnspange oder von innen liegend.
Alle Kosten werden ausführlich mit Ihnen vor dem Behandlungsbeginn besprochen und erklärt.